Wohneigentumsrecht

Wir sind qualifiziert zur Rechtsberatung rund um die Themen Wohnen und Immobilien. Wir prüfen für Sie Bauverträge, Architektenverträge, Subunternehmerverträge, Generalunternehmerverträge und Grundstücks- und Wohnungskaufverträge. Ein spezielles Gebiet unserer Kanzlei ist das Wohnungseigentumsrecht, welches an einer einzelnen Wohnung speziell fixiert und geregelt ist. Jedes Wohnungseigentum mit eigenem Grundbucheintrag kann wie jede andere Immobilie auch, verkauft oder belastet werden. Daraus sich ergebende Rechte und Pflichten müssen klar definiert und eingehalten werden. Gibt es Unklarheiten oder Streitigkeiten, die sich aus dieser Besitzform ergeben, benötigen Sie diesbezüglich Hilfe, Unterstützung und rechtliche Vertretung bei der Aufsetzung und Erfüllung von Verträgen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir beraten und vertreten Sie bei Grundstücksstreitigkeiten und prüfen Kaufverträge. Herr Rechtsanwalt Purucker ist aufgrund seines abgeschlossenen Lehrgangs zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert auf Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht und Maklerrecht. Unsere Kompetenz rund um Wohnen und Immobilien stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Unsere Leistungen - Von "A" wie Arbeitsrecht bis "V" wie Vertragsrecht

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