Vertragsrecht
Im Vertragsrecht allgemein setzen wir uns für Ihre rechtlichen Belange in vielen Bereichen Ihres Lebens ein. Das Vertragsrecht hat den Abschluss eines Vertrages, die sich daraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten mit deren Verletzungen im Verlaufe der Vertragsdurchführung sowie die Beendigung des Vertrags zum Inhalt. Das Vertragsrecht ist ein Bestandteil des Zivilrechts, der den größten Umfang der Rechtsnormen ausmacht, mit denen wir im Allgemeinen tagtäglich mehrfach konfrontiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Gesellschaftsverträge, Dienstverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Werksverträge, Dienstleistungsverträge, Darlehensverträge, Mietverträge sowie Rücktrittserklärungen und Widerrufserklärungen.