Erbrecht
Anwalt für Erbrecht – fundierte Beratung in Aschaffenburg
Erbrechtliche Angelegenheiten sind ein sensibles und oft emotional aufgeladenes Thema, das viele Menschen vor große Herausforderungen stellt. Der Verlust eines geliebten Menschen bringt nicht nur Trauer, sondern oft auch Unsicherheit und Konflikte in der Familie mit sich, wenn es darum geht, die Vermögensnachfolge zu regeln.
In solch schwierigen Zeiten ist es wichtig, einen einfühlsamen und kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Betroffenen nicht nur juristisch, sondern auch emotional zur Seite stehen und dafür sorgen, dass alle Anliegen sorgfältig und respektvoll geklärt werden. Wenden Sie sich bei Fragen rund ums Erbrecht an unsere Kanzlei in Aschaffenburg!
Unsere Leistungen - Von "A" wie Arbeitsrecht bis "V" wie Vertragsrecht
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Was regelt das Erbrecht?
Das Erbrecht umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen (Erblasser) auf die Erben regeln. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und enthält Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge, zum Testament und zum Pflichtteil. Das Erbrecht ist wichtig, um Konflikte unter den Hinterbliebenen zu vermeiden und die gerechte Verteilung des Nachlasses sicherzustellen.
Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
In Deutschland tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, wer in diesem Fall erbberechtigt ist und wie das Erbe verteilt wird. Die Erben werden nach einem festen System in Ordnungen eingeteilt:
- Erste Ordnung: Direkte Nachkommen des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel. Bei Kindern erben alle zu gleichen Teilen; sind Kinder bereits verstorben, treten deren Nachkommen an ihre Stelle.
- Zweite Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers. Wenn die Eltern noch leben, erben sie zu gleichen Teilen. Sind die Eltern verstorben, erben die Geschwister oder deren Kinder.
- Dritte und weitere Ordnungen: Weitere Verwandte bis hin zu entfernteren Verwandten wie Großeltern und deren Nachkommen.
Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erbt neben den Verwandten der ersten Ordnung die Hälfte des Nachlasses und neben Verwandten der zweiten Ordnung drei Viertel. Diese Regelungen gewährleisten, dass das Vermögen innerhalb der Familie bleibt und nach klaren Vorgaben verteilt wird.
Testament und Erbvertrag: Unterschiede und Vorteile
Ein Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche Instrumente zur Regelung der Erbfolge, die jeweils spezifische Vorteile bieten.
Testament
Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung des Erblassers, in der er festlegt, wer nach seinem Tod sein Vermögen erhalten soll. Es kann jederzeit ohne Zustimmung anderer geändert oder widerrufen werden. Es gibt verschiedene Formen des Testaments, wie das eigenhändige, das öffentlich beglaubigte und das Nottestament. Der Vorteil eines Testaments ist, dass es Flexibilität bietet. Es eignet sich besonders für Personen, die ihre Erbfolge unabhängig und flexibel regeln möchten.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag hingegen ist im Erbrecht eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen. Im Gegensatz zum Testament kann er nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Deshalb bietet ein Erbvertrag rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten. Er ist ideal für komplexe Vermögensverhältnisse oder wenn zu Lebzeiten verbindliche Regelungen getroffen werden sollen.
Pflichtteil: Was Ihnen laut Erbrecht gesetzlich zusteht
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teil des Erbes, den bestimmte nahe Angehörige des Erblassers geltend machen können, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Anspruch auf den Pflichtteil haben in der Regel:
- die Kinder des Erblassers
- der Ehepartner
- die Eltern des Erblassers
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um den Pflichtteil zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren, wie Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers, berücksichtigt werden. Dabei kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht helfen. Unsere Kanzlei in Aschaffenburg unterstützt Sie gerne bei der Berechnung und kann Ihren Pflichtteil geltend machen.
Erbschaftssteuer: Beratung in Aschaffenburg
Wenn Vermögen durch Erbschaft übertragen wird, fällt Erbschaftssteuer an. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Es gibt in Deutschland verschiedene Steuerfreibeträge, die für nahe Angehörige höher sind:
- Freibetrag für Ehepartner: 500.000 Euro
- Freibetrag für Kinder: 400.000 Euro
Um die Erbschaftssteuer zu minimieren, können verschiedene Strategien angewendet werden, wie zum Beispiel die rechtzeitige Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten. Unsere Rechtsanwälte Dirk Jagusch und Detlef Purucker sind mit diesem Aspekt des Erbrechts vertraut und stehen Ihnen in Aschaffenburg diesbezüglich zur Verfügung.
Juristischer Beistand zum Erbrecht in Aschaffenburg
Erben und Vererben sind sehr komplexe Themen, die viele Schwierigkeiten bergen. Häufige Streitpunkte sind die Auslegung des Testaments, die Geltendmachung des Pflichtteils und die Anfechtung von Schenkungen. Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt für Erbrecht konsultieren, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Unsere Anwälte beraten in Aschaffenburg zu folgenden Gebieten des Erbrechts:
- Testamentsgestaltung
- Ehegattentestament
- Testierfreiheit
- Pflichtteil und dessen Berechnung
- Vorweggenommene Erbfolgen
- Ausschlagungsfristen
- Erbschaftssteuererklärung
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich zu regeln. Wir sind nicht nur beratend tätig, sondern helfen auch, Ihre Ansprüche durchzusetzen und können Sie im Falle eines Rechtsstreits vertreten.
Erbrecht in Aschaffenburg: jetzt Kontakt aufnehmen
Eine kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten zu klären und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, um rechtlichen Beistand zu erhalten. Ob Arbeitsrecht, Mietrecht oder Erbrecht: In Aschaffenburg ist unsere Kanzlei für Sie da und liefert stets eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Situation. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!