Baurecht

Ob Eigentümer oder Mieter einer Immobilie, die rechtlichen Fragen und Probleme sind vielfältig und für viele unserer Mandanten meist äußerst komplex. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Unterstützung und rechtliches Wissen in sämtlichen Bereichen des Baurechts an. Das Baurecht beinhaltet sämtliche Belange, die das Bauen betreffen, und wird in privates Baurecht und öffentliches Baurecht unterteilt. Hierbei wird das private Baurecht in Bereiche des Zivilrechtes, des Grundeigentumsrechtes sowie des Nachbarrechtes und auch des Werkvertragsrechtes geteilt. Dies betrifft unter anderem die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auf Grundstücken. Das öffentliche Baurecht umfasst Gesetze des öffentlichen Rechtes und regelt damit die Frage zur Bebauung von Grundstücken. Wir unterstützen Sie umfassend mit unserem Fachwissen bei der Geltendmachung von Baumängeln und Gewährleistungsrechten sowie bei der Durchsetzung von Werklohn. In diesem Rechtsgebiet stellt sich nicht selten die Frage, wer Mängel gegenüber dem Bauträger geltend machen kann und in welcher Zeit Gewährleistungsrechte verjähren.

Unsere Leistungen - Von "A" wie Arbeitsrecht bis "V" wie Vertragsrecht

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