Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Kündigung: Wann ist sie zulässig?

Die personenbedingte Kündigung ist eine besondere Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die weder auf dem Verhalten des Arbeitnehmers noch auf betrieblichen Gründen basiert. Stattdessen liegt die Ursache in persönlichen Umständen, die es dem Arbeitgeber dauerhaft unmöglich machen, den Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen. Anders als bei der verhaltensbedingten Kündigung ist eine Abmahnung hier nicht zwingend erforderlich.

Diese Art der Kündigung kommt etwa bei langfristigen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder fehlender körperlicher oder geistiger Eignung in Betracht. Für eine rechtswirksame Kündigung bedarf es jedoch strenger Voraussetzungen, die im Arbeitsrecht klar definiert sind.

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Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, die alle erfüllt sein müssen:

  • negative Prognose: Es muss absehbar sein, dass der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Leistung dauerhaft nicht mehr erbringen kann.
  • erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die Beeinträchtigungen müssen wirtschaftlich oder organisatorisch spürbar sein.
  • keine milderen Mittel: Eine Versetzung oder Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz darf nicht möglich sein.
  • Interessenabwägung: Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss gegenüber dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegen.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die personenbedingte Kündigung in der Regel unwirksam.

Kündigungsschutzgesetz: Hürden für eine personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie den Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) genügt. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten. Laut § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie aus Gründen erfolgt, die in der Person des Arbeitnehmers liegen und eine weitere Beschäftigung unzumutbar machen. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers – etwa eine langfristige Erkrankung – so gravierend sind, dass sie zu einer erheblichen Störung im Betrieb führen.

Typische Gründe für personenbedingte Kündigungen: Krankheit, Sucht & Eignungsmangel

Die arbeitsrechtliche Praxis kennt verschiedene Fallgruppen, in denen eine personenbedingte Kündigung zulässig sein kann. Am häufigsten ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese ist jedoch nur dann wirksam, wenn eine erhebliche und dauerhafte Leistungsbeeinträchtigung vorliegt, die den Betrieb spürbar belastet.

Auch Suchterkrankungen wie Alkohol- oder Drogenabhängigkeit fallen unter personenbedingte Gründe. Der Unterschied zur verhaltensbedingten Kündigung liegt darin, dass das Verhalten in diesen Fällen nicht willentlich steuerbar ist.

Ein weiterer häufiger Fall: Der Verlust notwendiger Qualifikationen – etwa der Fahrerlaubnis bei Berufskraftfahrern. Auch hier kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.

Rechtliche Folgen und Handlungsoptionen für Arbeitnehmer

Nach dem Erhalt einer personenbedingten Kündigung sollten betroffene Arbeitnehmer schnell handeln. Innerhalb von drei Wochen kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Erfolgt dies nicht, gilt die Kündigung als rechtswirksam – auch wenn sie unberechtigt war. In vielen Fällen bestehen gute Chancen auf eine Abfindung, selbst wenn diese gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie die Wirksamkeit prüfen lassen oder eine einvernehmliche Lösung erzielen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg kann Dirk Jagusch Sie bei dieser Angelegenheit entscheidend unterstützen.

Personenbedingte Kündigung: Hilfe vom Anwalt in Aschaffenburg

Die personenbedingte Kündigung ist ein komplexes Thema mit hohen rechtlichen Hürden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind gut beraten, sich frühzeitig juristisch unterstützen zu lassen. Wenn Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in Aschaffenburg suchen, steht Ihnen Dirk Jagusch gerne zur Seite – mit fundierter Expertise, individueller Beratung und zielgerichteter Prozessführung. Ob es um die Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer, die rechtssichere Gestaltung der Kündigung als Arbeitgeber oder um Fragen zur Abmahnung geht: Wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!