Betriebsbedingte Kündigung
durch den Arbeitgeber

Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber –
rechtssicher prüfen lassen

Eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber trifft viele Arbeitnehmer unvorbereitet. Dabei handelt es sich um eine Kündigung, die nicht auf das Verhalten oder die Person des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, sondern auf wirtschaftliche oder organisatorische Gründe im Unternehmen. Gerade in Zeiten von Umstrukturierungen, wirtschaftlichen Krisen oder Personalabbau verlieren Arbeitnehmer oft plötzlich ihren Job. Unsere Kanzlei in Aschaffenburg steht Betroffenen als starker Partner zur Seite, um ihre Rechte im Arbeitsrecht durchzusetzen und mögliche Fehler des Arbeitgebers aufzudecken. Auch als Arbeitgeber können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen müssen und sichergehen möchten, dass dies rechtskonform geschieht.

 

Unsere Leistungen - Von "A" wie Arbeitsrecht bis "V" wie Vertragsrecht

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Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber erlaubt?

Die betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur dann rechtlich wirksam, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, z. B. Schließung einer Abteilung oder Verlagerung von Arbeitsbereichen.
  • Der Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers muss dauerhaft entfallen.
  • Es darf keine Möglichkeit zur anderweitigen Weiterbeschäftigung im Unternehmen bestehen.
  • Eine korrekte Sozialauswahl muss stattgefunden haben.

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine Alternative zur Kündigung bestand. Pauschale Aussagen wie „Umsatzrückgang“ oder „Personalkosten senken“ reichen in der Regel nicht aus. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg kann Ihnen Dirk Jagusch helfen, entscheidende Ansatzpunkte zur Anfechtung zu prüfen.

Sozialauswahl: Diese Kriterien muss der Arbeitgeber beachten

Die sogenannte Sozialauswahl ist ein zentraler Bestandteil jeder betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. Dabei muss der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Mitarbeiters berücksichtigen. Relevante Kriterien sind:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten (z. B. Kinder, Ehepartner)
  • Schwerbehinderung

Der Arbeitgeber darf bestimmte Mitarbeiter mit Schlüsselqualifikationen unter Umständen von der Sozialauswahl ausschließen. Trotzdem lohnt es sich, jede Kündigung genau zu prüfen. Wenden Sie sich dafür am besten rechtzeitig an einen im Arbeitsrecht versierten Anwalt.

Kündigungsschutzklage und Abfindung: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Arbeitnehmer haben drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird diese Frist verpasst, ist die Kündigung in der Regel rechtswirksam – selbst, wenn sie unzulässig war.

In vielen Fällen können Arbeitnehmer im Zuge der Klage eine Abfindung erhalten. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, eine optimale Lösung zu verhandeln – ob durch einen gerichtlichen Vergleich oder durch einen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag.

Wichtig: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur bei Hinweis in der Kündigung gemäß § 1a KSchG oder durch einen Sozialplan mit dem Betriebsrat.

Kanzlei Jagusch – Ihr Partner im Arbeitsrecht bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber

Sie haben eine Kündigung erhalten oder sind sich unsicher, wie Sie als Arbeitgeber rechtssicher handeln können? Dann lassen Sie sich beraten – persönlich, individuell und zielorientiert.

Die betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein sensibles Thema mit vielen rechtlichen Fallstricken. Als langjährig bestehende Kanzlei für Arbeitsrecht in Aschaffenburg kennen wir die komplexen Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – kompetent, lösungsorientiert und durchsetzungsstark.

Profitieren Sie von der Erfahrung von Dirk Jagusch als Rechtsanwalt in Aschaffenburg und schützen Sie Ihre Rechte. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung lassen sich Konflikte vermeiden oder gezielt lösen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!