Arbeitszeit
Arbeitszeit im Arbeitsrecht: ein Anwalt berät zu Überstunden und Ruhezeiten
Die Arbeitszeit beschreibt im Arbeitsrecht die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Arbeit, abzüglich der Ruhepausen. Was einfach klingt, führt in der Praxis oft zu Auseinandersetzungen: etwa bei Überstunden, Gleitzeit, Schichtarbeit oder unklaren Arbeitsverträgen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt klare Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – doch nicht alle halten sich daran.
Dirk Jagusch ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und berät bei Konflikten zur Arbeitszeit. Jetzt Anwalt kontaktieren!
Unsere Leistungen - Von "A" wie Arbeitsrecht bis "V" wie Vertragsrecht
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Wie wird die Arbeitszeit gesetzlich geregelt?
Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist möglich, sofern innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag eingehalten werden (§ 3 ArbZG).
Auch Ruhezeiten und Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben:
- mindestens 11 Stunden Ruhezeit nach Arbeitsende (§ 5 ArbZG)
- ab 6 Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden (§ 4 ArbZG)
- Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten, mit einigen Ausnahmen z. B. in der Pflege oder Gastronomie
Die Wochenarbeitszeit darf im Regelfall 48 Stunden nicht überschreiten. Arbeitgeber müssen zudem genaue Arbeitszeitnachweise führen – ein Urteil des EuGH hat diese Pflicht nochmals verschärft. Kommt ein Arbeitgeber dem nicht nach, kann das ein rechtlicher Hebel für Arbeitnehmer sein.
Welche Regelungen gibt es zu Überstunden und Mehrarbeit?
Überstunden und Mehrarbeit sind im Arbeitsalltag weit verbreitet – doch sie sind keineswegs grenzenlos erlaubt. Grundsätzlich gilt: Überstunden müssen nur geleistet werden, wenn sie vertraglich vereinbart wurden, im Tarifvertrag geregelt sind oder im Ausnahmefall eine gesetzliche Pflicht besteht (z. B. bei Notfällen). Ohne klare Grundlage können Arbeitnehmer die Leistung verweigern.
Für die Vergütung von Überstunden gibt es zwei Varianten:
- Auszahlung in Geld – in Höhe des regulären Stundenlohns oder mit Zuschlag (wenn tariflich geregelt)
- Freizeitausgleich – in gleicher Höhe der geleisteten Mehrarbeit
Arbeitgeber sind verpflichtet, Überstunden zu dokumentieren. Fehlt diese Aufzeichnung, liegt die Beweislast oft beim Arbeitnehmer – es sei denn, das Unternehmen missachtet systematisch das Arbeitszeitgesetz oder die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Wenn Sie regelmäßig unbezahlte Überstunden leisten oder Ihre vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit überschritten wird, empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung Ihrer Arbeitszeit durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Typische Streitpunkte rund um die Arbeitszeit
In unserer Kanzlei erleben wir regelmäßig, wie schnell es zu Konflikten kommt – etwa bei:
- nicht vergüteten Überstunden oder fehlendem Freizeitausgleich
- unklaren Vereinbarungen zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag
- Problemen bei Teilzeitarbeit oder dem Wunsch nach Reduzierung der Arbeitsstunden (z. B. Brückenteilzeit)
- schlechter Planung bei Schichtarbeit
- Verstößen gegen Ruhezeiten oder die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung
Auch Arbeitnehmer können bezüglich der Arbeitszeit gegen das Arbeitsrecht verstoßen. In schweren Fällen – etwa bei wiederholter Arbeitszeitmanipulation oder Arbeitsverweigerung – droht sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung.
Als erfahrener Rechtsanwalt in Aschaffenburg hilft Dirk Jagusch Ihnen, Ihre Rechte zu prüfen und notfalls durchzusetzen.
Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht bei Fragen zur Arbeitszeit konkret helfen?
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Fragen zur Arbeitszeit umfassend beantworten, Ihre Situation bewerten und Sie kompetent beraten. Besonders in folgenden Fällen lohnt sich rechtliche Unterstützung:
- Prüfung des Arbeitsvertrags und betrieblicher Vereinbarungen
- Berechnung und Einforderung von Überstundenvergütung
- Durchsetzung der Einhaltung von Ruhezeiten oder der maximalen Arbeitszeit
- Begleitung bei Streitigkeiten über Gleitzeit, Teilzeitarbeit oder Mindestlohn
Dirk Jagusch steht Ihnen auch zur Seite, wenn im Rahmen einer Kündigung Themen wie Arbeitszeit und Überstunden eine Rolle spielen. Wenn Sie diesbezüglich eine Abmahnung erhalten haben, oder eine Abfindung bzw. einen Aufhebungsvertrag aushandeln möchten, vereinbaren sie jetzt einen Termin bei unserem Rechtsanwalt für Kündigungsrecht in Aschaffenburg!
Arbeitszeit konform zum Arbeitsrecht gestalten – unser Anwalt unterstützen Sie
Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg berät Dirk Jagusch Sie individuell bei Problemen mit Überstunden oder Ruhezeiten. Auch wenn das Arbeitszeitgesetz eindeutige Regelungen vorgibt, kommt es in der Praxis oft zu Unklarheiten und Streitfällen.
Auch in Kündigungssituationen, zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber oder einer personenbedingten Kündigung, erhalten Sie in unserer Kanzlei Unterstützung. Vertrauen Sie auf einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht, um Fragen zur Arbeitszeit oder andere Themen juristisch einordnen zu lassen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin – wir beraten Sie gerne!