Befristete Verträge
Befristete Verträge im Arbeitsrecht – Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen
Befristete Arbeitsverträge sind in der heutigen Arbeitswelt weit verbreitet. Doch für Arbeitnehmer kann ein befristeter Vertrag Unsicherheit bedeuten: Wann sind im Arbeitsrecht befristete Verträge zulässig, wann endet das Arbeitsverhältnis automatisch und welche Rechte haben Sie bei einer unwirksamen Befristung?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg unterstützt Sie Dirk Jagusch kompetent bei allen Fragen rund um befristete Verträge – von der Prüfung des Vertrags bis zur möglichen Entfristungsklage.
Unsere Leistungen - Von "A" wie Arbeitsrecht bis "V" wie Vertragsrecht
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Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Vertrag mit einem festgelegten Enddatum oder einem bestimmten Zweck, der in Deutschland nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt wird. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Man unterscheidet im Arbeitsrecht zwei Arten befristeter Verträge:
- Zeitbefristung: Der Vertrag endet zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt.
- Zweckbefristung: Das Arbeitsverhältnis endet, sobald ein bestimmter Zweck erreicht ist (z. B. Rückkehr eines erkrankten Mitarbeiters).
Voraussetzung ist stets ein gültiger Befristungsgrund, sei es mit oder ohne sogenannten Sachgrund.
Differenzierungen im Arbeitsrecht: befristete Verträge mit und ohne Sachgrund
Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrags ist laut Gesetz nur bei Neueinstellungen möglich – für maximal zwei Jahre und höchstens drei Vertragsverlängerungen. Danach sind laut Arbeitsrecht nur befristete Verträge mit Sachgrund zulässig. Typische Sachgründe sind:
- Vertretung während Elternzeit oder Krankheit
- Befristung zur Erprobung des Arbeitnehmers in der Probezeit
- projektbezogene Beschäftigung
- befristete Haushaltsmittel, z. B. im öffentlichen Dienst
Wichtig: Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung kann eine Befristung zulässig sein – allerdings gelten dort spezielle Regeln, die wir gerne mit Ihnen prüfen.
Welche Unterschiede gibt es zwischen einem befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag?
| Kriterium | Befristeter Vertrag | Unbefristeter Vertrag |
| Laufzeit | endet automatisch | läuft auf unbestimmte Zeit |
| Kündigung notwendig? | nein | ja – Kündigung mit Frist erforderlich |
| Ordentliche Kündigung möglich? | nur, wenn im Vertrag ausdrücklich geregelt | ja, jederzeit mit Einhaltung der Kündigungsfrist |
| Kündigungsschutz | eingeschränkt, je nach Vertragsdauer | volle Anwendung nach 6 Monaten (§ 1 KSchG) |
| Verlängerung möglich? | max. 3 Verlängerungen bei sachgrundloser Befristung | nicht erforderlich |
| Rechtliche Voraussetzungen | Sachgrund oder max. 2 Jahre ohne Sachgrund (§ 14 TzBfG) | keine besonderen Voraussetzungen |
Welche Rechte habe ich bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie unbefristet Beschäftigte. Dazu gehören unter anderem Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Gleichbehandlung und Zugang zu internen Stellenausschreibungen.
Die Befristung muss schriftlich vor Arbeitsbeginn vereinbart sein – sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Zudem ist eine Befristung nicht beliebig oft zulässig. Bei Fehlern, z. B. bei der Vertragsverlängerung oder einem fehlenden Sachgrund, kann eine Entfristungsklage erfolgreich sein. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wer unsicher ist, ob seine Befristung rechtlich wirksam ist, sollte sich von einem Rechtsanwalt für Kündigungsrecht in Aschaffenburg beraten lassen.
Befristete Verträge im Arbeitsrecht – wann anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
Ein befristeter Vertrag kann auf den ersten Blick harmlos wirken – doch oft verstecken sich darin rechtliche Risiken. Gerade bei wiederholten Befristungen oder einer plötzlichen Kündigung lohnt sich eine Prüfung durch einen Experten.
Wir bieten Unterstützung bei:
- Prüfung der Zulässigkeit von Befristungen
- Verhandlung einer möglichen Entfristung oder eines unbefristeten Anschlussvertrags
- Unterstützung bei der Klage gegen eine unzulässige Befristung
- Beratung bei problematischen Konstellationen wie Kettenbefristungen, Arbeitnehmerüberlassung oder Vertragsverlängerung
Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Konflikten rund um die Themen Abmahnung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber oder bei einer drohenden außerordentlichen fristlosen Kündigung.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht berät zu befristeten Verträgen
Ob Sie eine neue Stelle antreten oder unsicher sind, ob Ihre Befristung wirksam ist – mit juristischer Expertise erhalten Sie Klarheit zu Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Aschaffenburg suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Dirk Jagusch ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und kann befristete Verträge prüfen und Sie umfassend über Ihre Rechte aufklären. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in unserer Kanzlei!