Verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung – häufige Gründe und rechtliche Folgen

Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft überraschend und stellt auch Arbeitgeber vor rechtliche Herausforderungen. Besonders im Fall der verhaltensbedingten Kündigung gelten im Arbeitsrecht strenge Vorgaben, die häufig zu Unsicherheiten führen. Wer sich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit dem Thema verhaltensbedingte Kündigung auseinandersetzt, sollte die Rechtslage, typische Kündigungsgründe und mögliche Folgen genau kennen. Unsere Kanzlei in Aschaffenburg unterstützt Sie kompetent dabei, Ihre Rechte und Pflichten in diesem sensiblen Bereich des Arbeitsrechts zu verstehen und durchzusetzen.

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Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Die verhaltensbedingte Kündigung ist eine besondere Form der ordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht. Sie kommt dann in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt und dem Arbeitgeber eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist. Anders als bei der personen- oder betriebsbedingten Kündigung stehen hier also ein steuerbares Verhalten und Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im Vordergrund. Für beide Seiten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine verhaltensbedingte Kündigung zu kennen.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich vor allem aus § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), der eine soziale Rechtfertigung von Kündigungen verlangt, sowie aus § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der die außerordentliche Kündigung bei schwerwiegendem Fehlverhalten regelt.

Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung

Damit eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht – zum Beispiel durch unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung oder beharrliche Unpünktlichkeit. In der Regel ist vor einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich, damit der Arbeitnehmer sein Verhalten ändern kann. Nur wenn sich trotz Abmahnung keine Besserung zeigt oder das Fehlverhalten besonders schwerwiegend ist, kann eine sofortige Kündigung gerechtfertigt sein. Außerdem muss der Arbeitgeber eine umfassende Interessenabwägung vornehmen und prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist.

Typische Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Häufige Beispiele sind:

  • wiederholte Unpünktlichkeit oder unentschuldigtes Fehlen
  • Arbeitsverweigerung
  • Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeitszeit
  • Beleidigungen oder Bedrohungen gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten
  • sexuelle Belästigung
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Firmeneigentum
  • Verletzung von Sicherheitsvorschriften
  • Tätigkeiten für die Konkurrenz

Ob in einem konkreten Fall tatsächlich eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt in Aschaffenburg suchen, sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig. Melden Sie sich für eine individuelle und kompetente Beratung.

Ablauf und Form einer verhaltensbedingten Kündigung

Für die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung sind formelle Anforderungen zu beachten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer zugehen. Der Arbeitgeber sollte die Gründe für die Kündigung dokumentieren und im Streitfall belegen können, dass alle Voraussetzungen – insbesondere eine vorherige Abmahnung – erfüllt sind. Vor Ausspruch der Kündigung muss zudem eine sorgfältige Interessenabwägung erfolgen: Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob das Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegt. Dabei sind insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das bisherige Verhalten und die sozialen Umstände des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Fristen und besondere Schutzvorschriften, etwa für Schwerbehinderte oder Schwangere, sind ebenfalls zu beachten.

Verhaltensbedingte Kündigung: Rechte und Möglichkeiten für Arbeitnehmer

Wurde Ihnen eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen, sollten Sie schnell handeln. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung kann beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren oder zumindest eine Abfindung zu erzielen. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg hilft Ihnen Dirk Jagusch dabei, Ihre Rechte zu wahren und die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

Auch für Arbeitgeber ist eine rechtliche Unterstützung sinnvoll, wenn eine personenbedingte Kündigung im Raum steht. Fehler bei der Durchführung oder eine unzureichende Dokumentation führen schnell zur Unwirksamkeit der Kündigung. Lassen Sie sich daher frühzeitig von einer erfahrenen Kanzlei beraten. Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite – sowohl bei der Prüfung des Falls als auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!